Mineralwasser, Quellwasser, Tafelwasser und Co.

Verantwortlich für die Qualität Ihres Trinkwassers sind die Wasserversorger. Die Unternehmen kontrollieren das Trinkwasser regelmäßig, damit es in einwandfreiem Zustand bei Ihnen ankommt. Die Trinkwasserverordnung legt für zahlreiche Stoffe Grenzwerte und Bestimmungen fest. Bei zu hohen Belastungen zum Beispiel von Nitrat oder Rückständen mit Medikamenten müssen die Ursachen behoben werden. Allerdings sind die Wasserversorger nur bis zur Wasseruhr im Haus verantwortlich.

Wie unterscheiden sich natürliches Mineralwasser, Heil-, Quell- und Tafelwasser?

Natürliches Mineralwasser muss von ursprünglicher Reinheit sein. Es stammt aus unterirdischen, vor Verunreinigung geschützten Wasservorkommen. Abgefüllt wird direkt vor Ort. Mineralwasser zeichnet sich durch seinen typischen Gehalt an Mineralstoffen, Spurenelementen oder auch Kohlensäure aus.

  • Natürliches Mineralwasser muss von ursprünglicher Reinheit sein. Es stammt aus unterirdischen, vor Verunreinigung geschützten Wasservorkommen. Abgefüllt wird direkt vor Ort. Mineralwasser zeichnet sich durch seinen typischen Gehalt an Mineralstoffen, Spurenelementen oder auch Kohlensäure aus.
  • Quell- und Tafelwasser sind keine Mineralwässer. Für sie gelten die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung.
  • Quellwasser stammt aus unterirdischen Quellen. Es muss nicht amtlich anerkannt werden und muss keine gleich bleibene Menge an Mineralstoffen enthalten. Es unterliegt der Mineral- und Tafelwasserverordnung (MTVO) und muss somit den Anforderungen für Trinkwasser entsprechen. An Quellwasser werden nicht dieselben hohen Reinheitsanforderungen gestellt wie an Mineralwasser.
  • Tafelwasser ist meist ein aufbereitetes Trinkwasser, es kann mit Mineralstoffen und Kohlensäure versetzt werden. Tafelwasser kann an jedem beliebigen Ort, auch aus verschiedenen Wässern, gewonnen werden. Im Gegensatz zu Heil-, Quell- und Mineralwasser darf es auch über Zapfanlagen angeboten werden.
  • Heilwasser gilt als Arzneimittel und unterliegt wie alle Medikamente dem Arzneimittelgesetz. Es muss durch Studien nachweisen, dass es aufgrund seiner natürlichen Zusammensetzung an Mineralstoffen vorbeugende, lindernde oder heilende Eigenschaften besitzt. In allen anderen Punkten muss es dieselben Kriterien erfüllen wie Mineralwasser. Es soll nur nach ärztlicher Rücksprache getrunken werden

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